Hautkrebsscreening
- gesetzlich Versicherte Patienten haben aller 2 Jahre Anspruch auf diese Hautuntersuchung
- medizinisch sinnvoll ist ein Hautkrebscreening 1 x jährlich bei dsbzgl. vorbelastenden Menschen bzw. prädisponierenden Faktoren
(zum Bsp. heller Hauttyp und / oder lange ungeschützte
Aufenthalte in der Sonne)