Das Leben endet mit dem Tod.
Den Sinn und die damit verbundene Erkenntniss dieses Gedankens wird uns wohl mehr oder weniger alle früher oder später unsere Endlichkeit verstehen lassen.
Doch was passiert, wenn sich der Prozeß des Sterbens über Wochen, Monate oder gar noch länger hinzieht?
Was passiert, wenn man über seinen Körper und Verstand keine Kontrolle mehr hat??
Wer trifft dann die Entscheidungen über das weitere Leben??
Wer regelt dann die geschäftlichen, finanziellen und familiären Angelegenheiten??
Wer trägt Sorge für die Sicherstellung der Grundbedürfnisse wie Körperhygiene, Ernährung, weitere Wohnsituation und ggf. Verabreichung notwendiger Medikamente??
Was passiert, wenn eine Behandlung im Krankenhaus bei Verschlechterung bzw. Fortschreiten der letztendlich zum Tode führenden Krankheit überhaupt nicht mehr gewünscht ist, man den Willen dafür oder eben dagegen aber gar nicht mehr äußern kann??
Wer entscheidet, ob z. Bsp. eine Ernährung über eine Magensonde sinnvoll ist bzw. wer vertritt dann gesetzlich den letzten Willen des Patienten ??
Hier kann eine rechtzeitige Beratung, daß heißt am Besten in der Zeit des Vollbesitzes der aller mentalen Fähigkeiten, über eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht, optimalerweise mit den Menschen die Ihnen sehr nahe stehen, hilfreich sein.
Terminanfragen dazu nehmen unsere Mitarbeiter an der Rezeption oder per Telefon gerne entgegen. Bitte erwähnen Sie dabei, daß es um das Thema Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht geht, damit wir für das Gespräch und Ihre Fragen genügend Zeit werden einplanen können.
Jeweilige Vordrucke bzw. Formulare sowohl zu einer Patientenverfügung als auch zu einer Vorsorgevollmacht finden Sie im Internet, die Sie dann zur Beratung bereits mitbringen können.